Gastronomie und Hotels in allen österreichischen Bundesländern sollen ab dem 19. Mai 2021 wieder öffnen dürfen. Das hat Bundeskanzler Kurz und das Gesundheitsministerium in den letzten Tagen bekannt gegeben.
Wenn auch noch längst nicht alles wieder so geht, wie wir das aus Zeiten vor der Pandemie gewohnt waren, geben die vorgestellten Regelungen doch eine Möglichkeit zu einem maßvollen Tourismus in Österreich. Ein paar Einschränkungen werden zunächst bleiben. Wir gehen aber davon aus, dass auch diese Einschränkungen mit zunehmendem Verlauf der Impfkampagne im Laufe des Sommers noch wieder gelockert werden.
Das gilt ab 19.05.2021 im Einzelnen für Beherbergung:
- FFP2-Maske in den allgemeinen Bereichen
- Zutrittstests
- Registrierungspflicht
- Grundsätzlich muss ein Abstand von 2 Metern eingehalten werden.
- Bei Inanspruchnahme von weiteren Dienstleistungen bzw. Gastro im Hotel muss ab einem Aufenthalt, der über die Gültigkeit des Eintrittstests hinausgeht, alle 2 Tage ein Selbsttest unter Aufsicht vor Ort durchgeführt werden.
- Die Regelungen für den Wellnessbetrieb sind analog zu Wellness-Freizeiteinrichtungen.
- Jeder Beherbergungsbetrieb muss ein Präventionskonzept erstellen und eine:n COVID-19-Beauftragte:n ernennen.
- Für die Hotelgastronomie gelten dieselben Regeln wie für die Gastronomie allgemein (inkl. Sperrstunde um 22:00 Uhr).
Das gilt ab 19.05.2021 im Einzelnen für Gastronomie:
- FFP2-Maske mit Ausnahme des zugewiesenen Sitzplatzes
- Zutrittstests
- Registrierungspflicht
- Eine Gästegruppe darf indoor max. 4 Erwachsene (+ dazugehörige Kinder) und outdoor max. 10 Personen umfassen.
- Zwischen den Personen fremder Tische muss ein Mindestabstand von 2 Metern eingehalten werden.
- In geschlossenen Räumen darf die Konsumation nur im Sitzen erfolgen.
- Konsumation an der Ausgabestelle (Bar) ist nicht erlaubt.
- Selbstbedienungsbuffets können unter Hygieneauflagen betrieben werden
- Jeder Gastronomiebetrieb muss ein Präventionskonzept erstellen und eine:n COVID-19-Beauftragte:n ernennen.
- Für Mitarbeiter:innen mit Kund:innenkontakt gilt eine FFP2-Masken-Pflicht.
- Mitarbeiter:innen mit Kund:innenkontakt, die sich im Rahmen der Berufsgruppentestungen testen lassen, können statt einer FFP2-Maske einen einfachen Mund-Nasen-Schutz tragen.
- Sperrstunde ist um 22:00 Uhr.
Zutrittstests: Gültigkeit von:
- Selbsttest mit digitaler Lösung: 24h
- Antigentest: 48h
- PCR-Test: 72h
Testausnahmen für genesene und geimpfte Menschen:
- Personen, die mit Sars-Cov-2 infiziert waren, sind ab dem Zeitpunkt der Genesung ein halbes Jahr lang von der Testpflicht befreit.
- Sobald die entsprechende Rechtsgrundlage geschaffen ist, werden auch geimpfte Menschen von der Testpflicht ausgenommen sein. Dies gilt ein Jahr lang ab Tag 22 nach der Erstimpfung.
Einreisebestimmungen / Ausreisebestimmungen / Grenzen
- Bestimmungen gemäß der ECDC-Karte für Risikogebiete:
- grün / orange: freie Einreise
- rot: Einreise nur für getestete, genesene oder geimpfte Personen
- dunkelrot: Einreise nur getestet, genesen oder geimpft und Quarantäne (Freitesten nach 5 Tagen)
- Ausnahmen für Pendler:innen bleiben bestehen.
Laufend aktuelle Infos gibts beim Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.