Ab 01.08.2020 gelten an Wochenenden Fahrverbote auf mehreren Landesstraßen bzw. dem niederrangigen Straßennetz in Reutte. Dies ist eine Maßnahme seitens der Tiroler Landesregierung, um dem massiven Ausweichverkehr bei Stausituationen entgegenzuwirken.
Während sich die Verkehrssituation in den vergangenen Monaten corona-bedingt größtenteils als weniger belastend erwies, zeigte sich vor allem im Bezirk Reutte an den vergangenen Wochenenden ein anderes Bild: Starker Reiseverkehr auf der B 179 Fernpassstraße sorgte für intensiven Ausweichverkehr auf das niederrangige Straßennetz und durch die umliegenden Orte.
Unmittelbar an den Abfahrten auf der Fernpassroute im Bereich Reutte Nord und Vils werden KFZ-LenkerInnen, sofern sie nicht dem Ziel-, Quell und Anrainerverkehr zugerechnet werden können, keine Möglichkeit haben, örtliche Stauumfahrungen vorzunehmen. Diese Fahrverbote gelten vom 01. August 2020 jeweils Samstag von 07:00 Uhr bis bis Sonntag 19:00 Uhr und sind vorerst mit 13. September 2020 befristet.
Fahrverbot für alle Kraftfahrzeuge
Das Fahrverbot gilt für alle Kraftfahrzeuge, die sich in Tirol auf Durchreise befinden – also auch PKW und Motorräder. Der Ziel-, Quell- und Anrainerverkehr ist von den Fahrverboten ausgenommen. Die Tiroler Landesregierung spricht von einer Notwehrmaßnahme: Das Problem des Ausweichverkehrs angesichts der steigenden Verkehrsdichte in Kombination mit Straßensperren und ausgeklügelten Navigationsgeräten, die extrem schnell reagieren und Stauumfahrungen vorschlagen, bringt das Land Tirol nun dazu, diese Maßnahmen zu setzen. Damit möchte das Land Tirol die Sicherheit auf den heimischen Straßen und die Flüssigkeit des Verkehrs bestmöglich gewährleisten und für eine Entlastung der verkehrsgeplagten Bevölkerung und auch der Gäste entlang der klassischen Ausweichrouten sorgen.
Umsetzung durch Exekutive – Fokus auf Navigationsgeräte
Gesetzlich basiert diese Maßnahme auf eine Verordnung von der BH Reutte. Im Fokus stehen vor allem die Navigationsgeräte. So werden die Fahrverbote durch die Verkehrspolizei in das Verkehrsinformationssystem des Innenministeriums eingespielt und stehen damit den Navi-BetreiberInnen zur Verfügung. Damit herrscht die Zuversicht, dass die Navis die Strecke dann so berechnen, dass es zu keinem Ausweichverkehr kommt. Die Tiroler Polizei kontrolliert die Fahrverbote zudem an neuralgischen Punkten.
Bereits im Sommer 2019 gab es dort Maßnahmen, um den starken Reiseverkehr in den Griff zu bekommen.
Die Fahrverbote im Bezirk Reutte betreffen folgende Straßenabschnitte:
- L 288 Pinswanger Straße (gesamter Verlauf)
- Zusätzlich ab der Einmündung der Abfahrtsrampe in Fahrtrichtung Pflach bis zum Kreisverkehr Wiesbichl in Pflach
- L 69 Reuttener Straße (ab Kreuzungsbereich zur L 396 Weißhausstraße / Anschlussstelle Vils) in Fahrtrichtung Pflach bis zum Kreisverkehr Wiesbichl in Pflach