Tirol hat eine aktuelle Gesetzesänderung. Danach werden im Naturpark Lechtal bis 31. Oktober 2020 bestimmte Straßenabschnitte – wie die Strecke durch das Außerfern – für Motorräder mit einem Standgeräusch von mehr als 95 dB(A) gesperrt. Wer dagegen verstößt, riskiert ein hohes Bußgeld. Doch wie damit umgehen?
„In der touristischen Philosophie des Lechtals geht es generell um Ruhe, Erholung und ursprüngliche Natur. Dass die Lärmemission mit steigendem Verkehrsaufkommen merklich zugenommen hat, steht daher im Widerspruch zu unseren Kernthemen. Dennoch sehen wir Motorradfahrer weder als Raser noch als Lärmverursacher, sondern als Gäste, die Wertschöpfung im Tal hinterlassen, unsere Gasthäuser besuchen, in unserer Region einkaufen und Urlaub bei uns machen. Wir müssen vor allem die Motorradindustrie in die Pflicht nehmen. Nur so können wir das Problem an der Wurzel packen“, sagt Michael Kohler, Geschäftsführer von Lechtal Tourismus.
Anreise zum Hotel ohne Strafen
Laut Michael Kohler planen Motorradfahrer, das Tiroler Lechtal nicht nur zu durchfahren, sondern dort auch Urlaub zu machen: „Daher versuchen wir, einen Konsens zu finden, um alle Interessen zu wahren. Wir werden uns dafür einsetzen, dass zumindest die Motorradanreise für Hotelgäste aus dieser Verordnung genommen wird.“
Tourismusverbände konnten nicht mitreden
Für den Geschäftsführer von Lechtal Tourismus kam die gesetzliche Regelung außerdem zu einem ungünstigen Zeitpunkt: „Mit der aktuellen Corona-Krise haben wir genug Probleme. Daher hätten wir es wichtig gefunden, dass die Tiroler Landesregierung die örtlichen Tourismusverbände in ihre Entscheidung einbindet. Wir sind jedoch vor vollendete Tatsachen gestellt worden. Kurzfristig versprechen wir uns zwar eine geringere Lärmemission, langfristig aber werden dem Lechtal viele Gäste den Rücken kehren. Trotzdem halten wir es für äußerst wichtig, dass es eine vorläufige Lösung für dieses Problem gibt. In einem Jahr wird sich dann zeigen, ob das Fahrverbot des Rätsels Lösung sein wird.“