Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml hat dazu aufgerufen, bei Reisen die Infektionsgefahr durch das neue Coronavirus SARS-CoV-2 nicht zu unterschätzen.
Huml betonte: „Insbesondere bei einem Urlaub in anderen Ländern ist es wichtig, sich genau über die Lage vor Ort zu informieren. Das gilt sowohl für die Corona-Fallzahlen als auch für die Schutzmaßnahmen der dortigen Behörden. Denn die Corona-Pandemie ist noch nicht vorbei – und wir dürfen unsere bisherigen Erfolge nicht leichtfertig aufs Spiel setzen!“
Die Ministerin verwies darauf, dass es derzeit weder einen Impfstoff noch ein wirksames Medikament gegen das Coronavirus gibt. Deshalb müsse auch im Urlaub auf die Hygieneregeln geachtet werden. Huml erläuterte: „Auch am Strand oder im Gebirge sollte ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu fremden Menschen eingehalten werden. Wenn dies nicht möglich ist, empfiehlt sich das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.„
Achtung bei Reisen aus einem Risikogebiet
Huml fügte hinzu: „Wer aus einem Risikogebiet in den Freistaat Bayern einreist, ist verpflichtet, sich unverzüglich für einen Zeitraum von 14 Tagen in Quarantäne zu begeben. Das sollten insbesondere auch Eltern mit schulpflichtigen Kindern bedenken. Klar ist auch: Wer aus einem Risikogebiet zurückkommt, muss sich nach den Vorgaben der Einreise-Quarantäneverordnung bei seinem Gesundheitsamt melden.“
Risikogebiet ist ein Staat oder eine Region außerhalb Deutschlands, für die laut Robert Koch-Institut zum Zeitpunkt der Einreise nach Deutschland ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit dem Coronavirus besteht. Zu Risikogebieten zählen unter anderem Regionen, in denen die Neuinfiziertenzahl gerechnet auf sieben Tage bei mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohnern liegt oder es durch den jeweiligen Staat erlassene Schutzmaßnahmen gibt.
Die Einreise-Quarantäneverordnung (EQV) des Freistaats mit den entsprechenden Regeln (siehe auch https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-335/) gilt vorerst bis 27. Juli 2020 und wird – soweit erforderlich – verlängert. Welche Länder als Risikogebiet eingestuft werden, kann tagesaktuell abgerufen werden unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html.
Die Ministerin wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass nach Reisen in ein Risikogebiet unter Inkaufnahme der Quarantäne bei Rückkehr kein gesetzlicher Verdienstausfall in Anspruch genommen werden kann. Huml erläuterte: „Wer trotz der Ansteckungsgefahr in ein bekanntes Risikogebiet reist und sich deshalb bei der Rückkehr nach Deutschland in Quarantäne begeben muss, erhält keine finanzielle Entschädigung. Das sollte jeder vor so einer Entscheidung bedenken.“
Geschehen am Urlaubsort verfolgen
Die Ministerin fügte hinzu: „Informieren Sie sich über das Infektionsgeschehen an Ihrem Urlaubsort, die Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes und die jeweiligen Einreiseregeln der Länder. So haben beispielsweise Griechenland und Spanien Reglementierungen für die Einreise verhängt. Jeder sollte zudem überlegen, ob er sich den Ansteckungsrisiken in dicht besetzten Flugzeugen, Zügen oder Bussen aussetzen will.“
Die Ministerin betonte ferner: „Urlauber, die nach ihrer Reise verunsichert sind, können sich in Bayern auch ohne Symptome kostenlos testen lassen. Dies ist wichtig, um Klarheit zu bekommen und mögliche Infektionsketten durchbrechen zu können. Ansprechpartner ist zunächst der jeweilige Hausarzt.“
Huml fügte hinzu: „Gerade in Corona-Zeiten ist es natürlich auch wichtig, den Urlaub zur Erholung und Entspannung zu nutzen. Deshalb wünsche ich allen: Genießen Sie Ihre freien Tage, aber bleiben Sie bitte vorsichtig – und vor allem gesund!“