In der Kabinettssitzung vom 05.05.2020 hat der Ministerrat einige mögliche Termine genannt, um in Bayern schrittweise und kontrollierte Lockerungen in Bezug auf die Corona-Pandemie vorzunehmen.
Bayern Ministerpräsident Söder hält an den Kurs der Umsicht und Vorsicht bei. Nichts desto trotz „werden Erleichterungen bei den beschlossenen Maßnahmen eingeleitet, um Wirtschaft und Gesellschaft zu stärken“, so heißt es in der Pressemitteilung.
Die möglichen Lockerungen im Überblick
Zu allen Terminen sei gesagt, dass es sich um mögliche Lockerungstermine handelt. „Oberstes Ziel bleibt aber der Schutz der Gesundheit und die Stabilität des Gesundheitssystems in Bayern. Rückfälle in höhere Ansteckungsraten oder in eine zweite Welle der Infektion müssen daher unbedingt vermieden werden.“ teilt das Land Bayern mit. Das bedeutet im Klartext: Steigen die Zahlen in den nächsten Wochen wieder (stark) an, werden die Lockerungen überdacht.
Wir beschränken uns hier auf die für den Tourismus wichtigen Änderungen:
- Ausgangsbeschränkung
Mit Wirkung ab dem 6. Mai 2020 entfällt die allgemeine Ausgangsbeschränkung. Die bestehende Kontaktbeschränkung und das Distanzgebot gelten fort. Jeder ist demnach angehalten, die physischen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 m einzuhalten. Ansammlungen im öffentlichen Raum bleiben verboten. - Handel- und Dienstleistungsbetriebe
Ab dem 11. Mai 2020 ist die Öffnung aller Handels- und Dienstleistungsbetriebe (Groß- und Einzelhandel mit Kundenverkehr) unter Auflagen (z. B. Maskenpflicht) erlaubt. Die bislang geltende Beschränkung auf eine Verkaufsfläche von 800 qm wird aufgehoben. Der Betreiber hat sicherzustellen, dass grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen den Kunden eingehalten werden kann und die Zahl der gleichzeitig im Ladengeschäft anwesenden Kunden nicht höher ist als ein Kunde je 20 m² Verkaufsfläche. Auch Einkaufszentren und Wochenmärkte können unter Beachtung besonderer Auflagen wieder öffnen. - Gastronomie, Hotellerie und Tourismus
Eine schrittweise Öffnung der Gastronomie, Hotellerie und des Tourismus wird angestrebt. Für alle denkbaren Schritte gelten strenge Auflagen, die insbesondere die Einschränkung von Öffnungszeiten, Ausarbeitung von Hygiene-Konzepten durch die Betriebe, Begrenzung von Gästezahlen, Sicherstellung von Abstand (Einlass/Ausgang separat, Reservierungspflicht) umfassen.
Die Gastronomie darf schrittweise ab 18. Mai 2020 geöffnet werden zunächst im Außenbereich (z.B. Biergärten), Speisegaststätten im Innenbereich ab 25. Mai 2020.
Das Pfingstwochenende (30. Mai) ist der Zeitpunkt für eine mögliche Öffnung von Hotels (inkl. Ferienwohnungen und Camping) und weiterer Angebote im Tourismus, z. B.: Schlösser, Seenschifffahrt und Freizeitparks.
Für die Öffnung von Hotels gelten strenge Auflagen, die insbesondere umfassen keine Öffnung von Angeboten mit gemeinschaftlicher Nutzung innerhalb von Hotels, insbesondere Wellness, Schwimmbad, · Verpflichtendes Hygieneschutzkonzept wie in der Gastronomie, Verpflegung nur mit Abstand und begrenztem Einlass. - Spielplätze sind ab heute, 6. Mai, wieder geöffnet.
- Sport
Kontaktfreier Individualsport mit Abstand (z.B. Tennis, Leichtathletik, Golf, Segeln, Reiten (auch in der Halle) oder Flugsport) wird ab 11. Mai wieder zugelassen. - Tierparks, botanische Gärten, Bibliotheken, Museen, Galerien, Ausstellungen und Gedenkstätten dürfen ab 11. Mai unter Auflagen wieder öffnen.