Am 26. Mai 2020 gab es eine Kabinettssitzung in Bayern, auf der zahlreiche Beschlüsse hinsichtlich Lockerungen der Corona-Beschränkungen gefasst wurden. Hier sind diejenigen, die auch für Touristen interessant sind.
- Ab 30. Mai ist der Betrieb von Reisebusunternehmen wieder möglich. Allerdings nicht für Gruppenreisen, nur Individualbuchungen dürfen bedient werden.
- Ab 2. Juni dürfen Speisen und Getränke in den Außenbereichen der Gastronomie zwischen 6 und 22 Uhr serviert werden.
- Ebenfalls gültig ab 2. Juni: Der Betrieb von Freibädern und von Außenanlagen von Badeanstalten (inkl. Außenbereich von Schwimmbädern, Kureinrichtungen, Hotels usw.) kann wieder aufgenommen werden.
- Ab 8. Juni ist der (kontaktfreie) Outdoor-Trainingsbetrieb in Gruppen für alle Sportarten von bis zu 20 Personen erlaubt. Auch Indoor-Sportstätten dürfen wieder öffnen.
- Ab 15. Juni dürfen Theater-, Konzert– und andere kulturelle Veranstaltungen stattfinden (bis zu 50 Gäste in geschlossenen Räumen, bis zu 100 Gäste im Freien). Auch das Kino zählt dazu.
Alle Lockerungen unterliegen den entsprechenden Hygienekonzepten (Abstandsregeln, Desinfektion etc.).