Das Bundesinnenministerium hat am Mittwoch Änderungen an den Grenzübergängen angekündigt. Betroffen sind derzeit Grenzen zu Frankreich, Österreich und der Schweiz. Hier wurden die derzeit nur bis zum 15. Mai gültigen Grenzkontrollen um zunächst einen Monat bis zum 15. Juni 2020 verlängert.
Das liest sich aber schlimmer, als es ist, denn faktisch werden die Kontrollen gelockert. Zum einen werden wieder alle Grenzübertsittsmöglichkeiten sprich Grenzübergänge geöffnet. Einige kleinere Übergänge sind bereits wieder geöffnet, für die restlichen wird dies Zug um Zug geschehen.
Dazu entfallen die systematischen Grenzkontrollen aller Fahrzeuge. Stattdessen werden die Kontrollen nur flexibel und risikobasiert durchgeführt. Hier gilt der gleiche Richtwert der Neuinfektionen von 50 Personen pro 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen, wie er auch für Restriktionen in Landkreisen Bestand hat.
Sofern die Entwicklung des Infektionsgeschehens dies zulässt, strebe der Bundesinnenminister ein Ende aller Corona-bedingten Binnengrenzkontrollen zum 15. Juni 2020 an.
Für die EU-Außengrenzen sollen die Beschränkungen für Einreisen bis zum 15. Juni auf Vorschlag der EU verlängert werden. Den Bundesländern wird zusätzlich empfohlen, die Quarantäneverordnungen für Einreisende und Rückkehrende anzupassen, falls dies erforderlich ist. Die 14-tägige Quarantäne soll künftig nur noch bei Einreisen aus Drittstaaten angeordnet werden, so das Ministerium.
Diese Empfehlung passt auch zu dem jüngst ergangenen Urteil, in dem einem Ferienhausbesitzer in Schweden mit deutschem Hauptwohnsitz zuerkannt worden ist, sich nicht in Quarantäne begeben zu müssen.
Einem Urlaub in Österreich oder der Schweiz sollte also ab Mitte Juni nichts mehr im Wege stehen, falls sich das Infektionsgeschehen gegenüber dem derzeitigen Stand nicht grundlegend verändert.